Weltspieltag

Artikel 31 – Das Recht auf Spiel, Ruhe und Freizeit

Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention besagt: Kinder haben das Recht auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben. Spielen und Erholung sind wichtig für Seele und Körper von Kindern. Durch das freie Spiel werden ihre motorischen und sozialen Fähigkeiten gestärkt, sie lernen Risiken einzuschätzen und ihre Umwelt kennen. Doch vor allem haben Kinder beim Spielen eine Menge Spaß – und das ist gesund!

Spielen, was das Zeug hält! Das sollte am besten jeden Tag für alle Kinder möglich sein. Daran erinnert jedes Jahr am 28. Mai der Weltspieltag. Der weltweite Aktionstag bietet für alle Kinder landesweite Spiel- und Protestaktionen, um dem natürlichen Grundbedürfnis von Kindern, dem freien Spiel, nachzukommen.

Aus diesem Grund heißt es jährlich am 28. Mai: Spielen bis die Puste ausgeht! In Deutschland initiiert das Deutsche Kinderhilfswerk jedes Jahr gemeinsam mit dem Bündnis “Recht auf Spiel” bundesweit Aktionen im öffentlichen Raum, natürlich alle kostenfrei.

Neugierig geworden? Dann schauet einfach mal auf die Internetseite des Weltspieltags. Hier sind alle Informationen, eine Übersicht aller Aktionen, die Ergebnisse der Weltspieltags-Umfragen der vergangenen Jahre, Hintergründe und noch viel mehr zu finden. Eine kleine Jahres-Übersicht ist zudem hier zu finden:

Kampagnen der vergangenen Weltspieltage


Bewegungslandkarte für Deutschland

Ab sofort können die vielfältigen Bewegungsangebote der Sportvereine in der Bewegungslandkarte des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) dargestellt und damit von überall mit einem kurzen Klick gefunden werden.

Hier geht es zur Bewegungslandkarte

Egal ob Kinderschwimmen, Turnen, Ballspiel, Rehasport oder Seniorengymnastik, die Bewegungslandkarte zeigt Angebote für alle Altersgruppen, Sportarten und Leistungsstufen.

Damit die Bewegungslandkarte stets auf dem aktuellen Stand ist, können Vereine ihre Angebote selbst registrieren und verwalten, neue Angebote einstellen und Informationen ändern.


Bildungs- und Teilhabepaket

Zugänge für alle schaffen

Die Zukunft von Kindern und Jugendlichen ist eng mit ihrem Zugang zu Bildungsangeboten verknüpft. Daher fördert die Deutsche Schwimmjugend Bildung und Teilhabe von allen Kindern und Jugendlichen, unabhängig ihrer sozialen Herkunft. 

Das Ziel ist es, möglichst allen Kindern und Jugendlichen den Zugang zum Schwimmen und die Teilhabe im Schwimmverein zu ermöglichen. Studien zeigen jedoch, dass Kinder aus sozial benachteiligten Familien seltener sichere Schwimmer*innen sind und seltener einen Schwimmkurs besuchen. Eine so entscheidende (lebenswichtige) motorische Grundkompetenz darf jedoch nicht vom Einkommen der Eltern abhängen.

Das im Zuge der Veränderung der Hartz IV Gesetzgebung eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bietet hier die Chance, jungen Menschen aus schwierigen Lebenslagen das Sporttreiben im Verein zu ermöglichen. U.a. können für den Mitgliedsbeitrag zum Sportverein monatlich 15 Euro finanziert werden (sog. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben). Auch Babyschwimmkurse zur Wassergewöhnung fallen in diese Förderung.

Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket  kostenlose BuT-Beratung (mehrsprachig)

Kontakt
Geschäftsstelle

Deutsche Schwimmjugend
Korbacherstr. 93
34132 Kassel

0561-9408340
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