Gütesiegel „Zertifizierte Schwimmschule“ der dsv-Jugend
Warum vergibt die dsv-jugend ein Gütesiegel?
Schwimmen zu können ist wichtig! Ohne diese Fähigkeit sind (Familien-)Ausflüge, Badeurlaube, Freibadnachmittage, die Teilnahme an Klassenfahrten, sowie das Partizipieren an anderen Wassersportarten oftmals nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.
Schwimmen lernen können Kinder in verschiedenen Organisationen. Neben der Schule, die den staatlichen Auftrag der Vermittlung des Schwimmens als Bestandteil des Sportunterrichts hat, bieten auch Vereine, privat geführte Schwimmschulen, sowie Einzelpersonen Schwimmkurse an. Das Gütesiegel bietet Angehörigen eine Orientierung, um in der Vielzahl von Angeboten eine kindgerechte, sowie pädagogisch und qualitativ hochwertige Schwimmausbildung zu finden.
Welche Kriterien müssen Schwimmschulen erfüllen?
Um mit dem Gütesiegel „Zertifizierte Schwimmschule“ der dsv-jugend ausgezeichnet zu werden, müssen die antragstellenden Schwimmschulen/Vereine folgende Voraussetzungen erfüllen (Details siehe Information Kriterienkatalog Gütesiegel „Zertifizierte Schwimmschule“):
- Die jeweiligen Kursleitungen und alle Kursmitarbeitenden sind fachlich in der Schwimmausbildung für Kinder und Jugendliche qualifiziert und verfügen über entsprechende Nachweise.
- Die jeweiligen Kursleitungen und alle Kursmitarbeitenden sind persönlich qualifiziert und verfügen über entsprechende Nachweise (Erste-Hilfe, Rettungsfähigkeit, Ehrenkodex, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis).
- Die Schwimmschule verfügt über ein Ausbildungskonzept. Dieses stellt sicher, dass die jeweiligen Lerninhalte dem Entwicklungsstand der Übungsgruppe angemessen sind und der Lernerfolg der Kinder und Jugendlichen durch geeignete Kriterien überprüft und nachhaltig gesichert wird.
- Die Schwimmausbildung findet unter geeigneten Rahmenbedingungen statt (geprüfter Lernort).
Die Schwimmschule hat ein spezifisches Kinderschutzkonzept mit Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt erarbeitet.
Welche Vorteile hat die Auszeichnung „Zertifizierte Schwimmschule“ für die Schwimmschule?
Die Auszeichnung hat folgende Vorteile, die direkt oder indirekt auf die Schwimmschule einwirken:
- Aufnahme in die Online-Datenbank der Schwimmschulen mit der Auszeichnung „Zertifizierte Schwimmschule“ der dsv-jugend.
- Angehörige haben eine Orientierung, um in der Vielzahl von Angeboten eine kindgerechte und pädagogisch hochwertige Schwimmschule zu finden.
- Positive Imagebildung
- Mögliche Vorteile in der Kommunikation und Verhandlung mit Kommunen und Badbetreibern, um die allerorts knappen Wasserzeiten nutzen zu können.
- Förderung möglicher Kooperation mit Kitas, Schulen und weiteren Organisationen.
- Abgrenzung zu Mitbewerbern
Kosten und Gültigkeit der Zertifizierung:
Das Zertifikat hat eine Gültigkeitsdauer von 4 Jahren und kann nach Ablauf um weitere 4 Jahre verlängert werden. Die Kosten für die Zertifizierung betragen:
- Erstzertifizierung für Vereine= 200,00 Euro
- Erstzertifizierung für private Schwimmschulen = 400,00 Euro
- Rezertifizierung nach 4 Jahren für Vereine = 100,00 Euro
- Rezertifizierung nach 4 Jahren für private Schwimmschulen = 150,00 Euro
Die Rechnung wird Ihnen nach erfolgreicher Zertifizierung zugeschickt.
Zusätzlich zu dem Zertifikat erhält die Schwimmschule/Verein ein Exemplar unseres Fachbuches “Schwimmen Lernen” im Wert von 29,95 € und einen Bildungsgutschein für Aus- und Fortbildungen bei der dsv-jugend im Wert von 50,00 €.
Wie erhält eine Schwimmschule das Gütesiegel „Zertifizierte Schwimmschule“?
Um mit dem Siegel ausgezeichnet zu werden, müssen die Kriterien erfüllt werden und durch Ausfüllen des Formulars, des Fragebogens, des Ehrenkodexes und der geforderten Nachweise und Konzepte dokumentiert werden.
Nach einer sorgfältigen Prüfung werden wir bei Erfüllen der Kriterien das Gütesiegel ausstellen bzw. uns bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir behalten uns eine persönliche Überprüfung einzelner Kriterien vor, dafür vereinbaren wir ein gemeinsames Treffen.
Hinweis: Das Gütesiegel kann nicht automatisch mit einem Franchise-System weitergegeben werden. Hierfür können lediglich die Aspekte aus dem Ausbildungskonzept übernommen werden. Für jede einzelne Schwimmschule sind die Anforderungen zu den Themenbereichen Personal, Lernort und Kinderschutz neu nachzuweisen.
Erforderliche Dokumente:
- Ausgefüllter und unterschriebener Fragebogen
- Nachweise fachliche Eignung Personal (z.B. Trainerschein, Zertifikate,…)
- Nachweise persönliche Eignung Personal (1. Hilfe*, Rettungsfähigkeit*, verinnerlichter und unterschriebener Ehrenkodex, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis) *nicht älter als 2 Jahre
- Ausbildungskonzept
- Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche zum Schutz gegen Gewalt
- ggf. Alleinstellungsmerkmale (Kooperationen, Schwerpunkte wie Inklusion oder Integration, etc.)
Hinweis: Es ist empfehlenswert, erst den Fragebogen, den Ehrenkodex und die Bescheinigung erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (entsprechend muss die Einsicht in das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis vorher erfolgen) auszufüllen, sowie die weiteren Dokumente zu sammeln und erst danach mit dem Ausfüllen des Antragsformulars fortzufahren.
Bitte senden Sie uns die Nachweise per E-Mail an: gille @ dsv-jugend.de.
Antragsformular Gütesiegel "Zertifizierte Schwimmschule" der dsv-jugend Fragebogen (erforderlich) Ehrenkodex (erforderlich) Bescheinigung erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (erforderlich) Kriterienkatalog Gütesiegel ,,Zertifizierte Schwimmschule" (zur Info) Charta der Rechte des Kindes (zur Info)
Bei Fragen zu dem Antragsprozess oder zu sonstigen Themen die das Gütesiegel betreffen, melden Sie sich gerne per E-Mail an: gille @ dsv-jugend.de
Warum vergibt die dsv-jugend ein Gütesiegel?
Schwimmen zu können ist wichtig! Ohne diese Fähigkeit sind (Familien-)Ausflüge, Badeurlaube, Freibadnachmittage, die Teilnahme an Klassenfahrten, sowie das Partizipieren an anderen Wassersportarten oftmals nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.
Schwimmen lernen können Kinder in verschiedenen Organisationen. Neben der Schule, die den staatlichen Auftrag der Vermittlung des Schwimmens als Bestandteil des Sportunterrichts hat, bieten auch Vereine, privat geführte Schwimmschulen, sowie Einzelpersonen Schwimmkurse an. Das Gütesiegel bietet Angehörigen eine Orientierung, um in der Vielzahl von Angeboten eine kindgerechte, sowie pädagogisch und qualitativ hochwertige Schwimmausbildung zu finden.
Welche Kriterien müssen Schwimmschulen erfüllen?
Um mit dem Gütesiegel „Zertifizierte Schwimmschule“ der dsv-jugend ausgezeichnet zu werden, müssen die antragstellenden Schwimmschulen/Vereine folgende Voraussetzungen erfüllen (Details siehe Information Kriterienkatalog Gütesiegel „Zertifizierte Schwimmschule“):
- Die jeweiligen Kursleitungen und alle Kursmitarbeitenden sind fachlich in der Schwimmausbildung für Kinder und Jugendliche qualifiziert und verfügen über entsprechende Nachweise.
- Die jeweiligen Kursleitungen und alle Kursmitarbeitenden sind persönlich qualifiziert und verfügen über entsprechende Nachweise (Erste-Hilfe, Rettungsfähigkeit, Ehrenkodex, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis).
- Die Schwimmschule verfügt über ein Ausbildungskonzept. Dieses stellt sicher, dass die jeweiligen Lerninhalte dem Entwicklungsstand der Übungsgruppe angemessen sind und der Lernerfolg der Kinder und Jugendlichen durch geeignete Kriterien überprüft und nachhaltig gesichert wird.
- Die Schwimmausbildung findet unter geeigneten Rahmenbedingungen statt (geprüfter Lernort).
Die Schwimmschule hat ein spezifisches Kinderschutzkonzept mit Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt erarbeitet.
Welche Vorteile hat die Auszeichnung „Zertifizierte Schwimmschule“ für die Schwimmschule?
Die Auszeichnung hat folgende Vorteile, die direkt oder indirekt auf die Schwimmschule einwirken:
- Aufnahme in die Online-Datenbank der Schwimmschulen mit der Auszeichnung „Zertifizierte Schwimmschule“ der dsv-jugend.
- Angehörige haben eine Orientierung, um in der Vielzahl von Angeboten eine kindgerechte und pädagogisch hochwertige Schwimmschule zu finden.
- Positive Imagebildung
- Mögliche Vorteile in der Kommunikation und Verhandlung mit Kommunen und Badbetreibern, um die allerorts knappen Wasserzeiten nutzen zu können.
- Förderung möglicher Kooperation mit Kitas, Schulen und weiteren Organisationen.
- Abgrenzung zu Mitbewerbern
Kosten und Gültigkeit der Zertifizierung:
Das Zertifikat hat eine Gültigkeitsdauer von 4 Jahren und kann nach Ablauf um weitere 4 Jahre verlängert werden. Die Kosten für die Zertifizierung betragen:
- Erstzertifizierung für Vereine= 200,00 Euro
- Erstzertifizierung für private Schwimmschulen = 400,00 Euro
- Rezertifizierung nach 4 Jahren für Vereine = 100,00 Euro
- Rezertifizierung nach 4 Jahren für private Schwimmschulen = 150,00 Euro
Die Rechnung wird Ihnen nach erfolgreicher Zertifizierung zugeschickt.
Zusätzlich zu dem Zertifikat erhält die Schwimmschule/Verein ein Exemplar unseres Fachbuches “Schwimmen Lernen” im Wert von 29,95 € und einen Bildungsgutschein für Aus- und Fortbildungen bei der dsv-jugend im Wert von 50,00 €.
Wie erhält eine Schwimmschule das Gütesiegel „Zertifizierte Schwimmschule“?
Um mit dem Siegel ausgezeichnet zu werden, müssen die Kriterien erfüllt werden und durch Ausfüllen des Formulars, des Fragebogens, des Ehrenkodexes und der geforderten Nachweise und Konzepte dokumentiert werden.
Nach einer sorgfältigen Prüfung werden wir bei Erfüllen der Kriterien das Gütesiegel ausstellen bzw. uns bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir behalten uns eine persönliche Überprüfung einzelner Kriterien vor, dafür vereinbaren wir ein gemeinsames Treffen.
Hinweis: Das Gütesiegel kann nicht automatisch mit einem Franchise-System weitergegeben werden. Hierfür können lediglich die Aspekte aus dem Ausbildungskonzept übernommen werden. Für jede einzelne Schwimmschule sind die Anforderungen zu den Themenbereichen Personal, Lernort und Kinderschutz neu nachzuweisen.
Erforderliche Dokumente:
- Ausgefüllter und unterschriebener Fragebogen
- Nachweise fachliche Eignung Personal (z.B. Trainerschein, Zertifikate,…)
- Nachweise persönliche Eignung Personal (1. Hilfe*, Rettungsfähigkeit*, verinnerlichter und unterschriebener Ehrenkodex, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis) *nicht älter als 2 Jahre
- Ausbildungskonzept
- Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche zum Schutz gegen Gewalt
- ggf. Alleinstellungsmerkmale (Kooperationen, Schwerpunkte wie Inklusion oder Integration, etc.)
Hinweis: Es ist empfehlenswert, erst den Fragebogen, den Ehrenkodex und die Bescheinigung erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (entsprechend muss die Einsicht in das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis vorher erfolgen) auszufüllen, sowie die weiteren Dokumente zu sammeln und erst danach mit dem Ausfüllen des Antragsformulars fortzufahren.
Bitte senden Sie uns die Nachweise per E-Mail an: gille @ dsv-jugend.de.
Antragsformular Gütesiegel "Zertifizierte Schwimmschule" der dsv-jugend Fragebogen (erforderlich) Ehrenkodex (erforderlich) Bescheinigung erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (erforderlich) Kriterienkatalog Gütesiegel ,,Zertifizierte Schwimmschule" (zur Info) Charta der Rechte des Kindes (zur Info)
Bei Fragen zu dem Antragsprozess oder zu sonstigen Themen die das Gütesiegel betreffen, melden Sie sich gerne per E-Mail an: gille @ dsv-jugend.de
Gütesiegel "Zertifizierte Schwimmschule" der dsv-jugend
Antrag
Die dsv-jugend zeichnet bei vorliegen folgender Kriterien Schwimmschulen/Vereine mit dem Gütesiegel „Zertifizierte Schwimmschule“ aus:
- Kursleitungen/-mitarbeitenden verfügen über fachliche Eignung (inkl. Nachweise)
- Kursleitungen/-mitarbeitenden verfügen über persönliche Eignung (inkl. Nachweise)
- Vorhandensein eines Ausbildungskonzeptes
- Rahmenbedingungen und Lernort sind für die Schwimmausbildung geeignet
- Lernziele werden überprüft und dokumentiert
- Vorhandensein und aktives Durchsetzen eines Kinderschutzkonzeptes
- Durchführen eines präventiven Gesundheitscheck durch Abfrage bei den Eltern.
Erforderliche Dokumente (können bei aktuellem Nichtvorliegen unter gille@dsv-jugend.de nachgereicht werden):
- ausgefüllter und unterschriebener Fragebogen
- Nachweise fachliche Eignung Personal (z.B. Trainerschein, Zertifikate,...)
- Nachweise persönliche Eignung Personal (1. Hilfe, Rettungsfähigkeit, verinnerlichter und unterschriebener Ehrenkodex, Bescheinigung erw. pol. Führungszeugnis)
- Ausbildungskonzept (mit Angaben zu Organisations- und Angebotsstruktur, Zielgruppen, Lernerfolgskontrollen, Nachhaltigkeit, etc.)
- Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche zum Schutz gegen Gewalt
- ggf. Alleinstellungsmerkmale (Kooperationen, Schwerpunkte wie Inklusion oder Integration, etc.)