Zertifikat Säuglings- und Kleinkinderschwimmen
DSV-Zertifikat Kursleiter*in

Die Zertifikatsausbildung “Kursleitung Säuglings- und Kleinkinderschwimmen” verknüpft ein umfangreiches Hintergrundwissen mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und bietet eine praxisorientierte Ausbildung an.
Sie richtet sich an Mitarbeitende von Schwimmvereinen und Ortsgruppen der Rettungsschwimmverbände, Kursleitungen von Schwimmschulen, Volkshochschulen und Erwachsenenbildungseinrichtungen, Geburtshelfer:innen und Fachkräfte für Bäderbetriebe.
Die Ausbildung zur zertifizierten Kursleitung umfasst 70 Lerneinheiten, davon 60 Lerneinheiten im Blended-Learning-Format (2 Präsenz-Wochenenden, 2 Videokonferenzen, E-Learning-Inhalte und -Aufgaben) und 10h als Hospitation bei bereits aktiven Kursleitungen in der näheren Umgebung des Wohnortes inklusive 2 Hospitationsberichte.
Die zusätzliche theoretische und praktische Prüfung (in Form einer Lehrprobe mit ausgearbeitetem Stundenentwurf) erfolgt während des Abschlusswochenendes.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre*
- Erste-Hilfe am Kind (mind. 8 LE; oder Erste Hilfe (8LE) + Zusatzkurs Erste Hilfe am Kind, Kindernotfälle etc. mind. 4 LE – der Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein) *
- Rettungsfähigkeit (mind. gem. DRSA Bronze – der Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein)*
- Unterzeichnung Verhaltenskodex der dsv-jugend zum Schutz vor Gewalt*
- Zahlung der Teilnahmegebühr
* muss zum Abschluss der Ausbildung erfüllt sein
Hinweis: Diese Ausbildung ist keine Trainerlizenz, sondern eine eigenständige Zertifikatsausbildung.
Teilnahmegebühr: Teilnehmende unter 27 Jahre und Übungsleitungen aus dem DSV angeschlossenen Schwimmvereinen zahlen eine reduzierte Teilnahmegebühr.
Hinweis zur Anerkennung: Die dsv-jugend erkennt die Teilnahme an den Weiterbildungsseminaren der DSHS Säuglingsschwimmen, Kleinkinderschwimmen und Kinderschwimmen (alle drei in Kombination) grundsätzlich als Zulassung zur Zertifikatsprüfung zur “Kursleitung Säuglings- und Kleinkinderschwimmen” an. Dies bezieht sich jedoch nur auf die Seminare mit Praxisanteilen. Reine Online-Seminare werden nicht anerkannt.
Die notwendigen Hospitationsstunden (inkl. Beobachtungsberichte) sind auch bei externen Ausbildungen nachzuweisen.

Die Zertifikatsausbildung “Kursleitung Säuglings- und Kleinkinderschwimmen” verknüpft ein umfangreiches Hintergrundwissen mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und bietet eine praxisorientierte Ausbildung an.
Sie richtet sich an Mitarbeitende von Schwimmvereinen und Ortsgruppen der Rettungsschwimmverbände, Kursleitungen von Schwimmschulen, Volkshochschulen und Erwachsenenbildungseinrichtungen, Geburtshelfer:innen und Fachkräfte für Bäderbetriebe.
Die Ausbildung zur zertifizierten Kursleitung umfasst 70 Lerneinheiten, davon 60 Lerneinheiten im Blended-Learning-Format (2 Präsenz-Wochenenden, 2 Videokonferenzen, E-Learning-Inhalte und -Aufgaben) und 10h als Hospitation bei bereits aktiven Kursleitungen in der näheren Umgebung des Wohnortes inklusive 2 Hospitationsberichte.
Die zusätzliche theoretische und praktische Prüfung (in Form einer Lehrprobe mit ausgearbeitetem Stundenentwurf) erfolgt während des Abschlusswochenendes.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre*
- Erste-Hilfe am Kind (mind. 8 LE; oder Erste Hilfe (8LE) + Zusatzkurs Erste Hilfe am Kind, Kindernotfälle etc. mind. 4 LE – der Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein) *
- Rettungsfähigkeit (mind. gem. DRSA Bronze – der Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein)*
- Unterzeichnung Verhaltenskodex der dsv-jugend zum Schutz vor Gewalt*
- Zahlung der Teilnahmegebühr
* muss zum Abschluss der Ausbildung erfüllt sein
Hinweis: Diese Ausbildung ist keine Trainerlizenz, sondern eine eigenständige Zertifikatsausbildung.
Teilnahmegebühr: Teilnehmende unter 27 Jahre und Übungsleitungen aus dem DSV angeschlossenen Schwimmvereinen zahlen eine reduzierte Teilnahmegebühr.
Hinweis zur Anerkennung: Die dsv-jugend erkennt die Teilnahme an den Weiterbildungsseminaren der DSHS Säuglingsschwimmen, Kleinkinderschwimmen und Kinderschwimmen (alle drei in Kombination) grundsätzlich als Zulassung zur Zertifikatsprüfung zur “Kursleitung Säuglings- und Kleinkinderschwimmen” an. Dies bezieht sich jedoch nur auf die Seminare mit Praxisanteilen. Reine Online-Seminare werden nicht anerkannt.
Die notwendigen Hospitationsstunden (inkl. Beobachtungsberichte) sind auch bei externen Ausbildungen nachzuweisen.
SKS-Zertifikat
Fragen & Antworten
Säuglings- und Kleinkinderschwimmen ist für gesundheitsbewusste Eltern in Deutschland zu einem festen Bestandteil der Frühförderung ihres Kindes geworden. Vereine, private Schwimmschulen, Volkshochschulen, Gesundheitskassen und Bäderbetriebe versuchen dem anhaltenden Trend mit immer mehr Kursangeboten zum Thema Säuglingsschwimmen gerecht zu werden. Der Bedarf an gut ausgebildeten Kursleitungen ist groß.
Im Jahr 1999 hat die dsv-jugend federführend für den DSV, das Zertifikat Kursleitung Säuglings- und Kleinkinderschwimmen entwickelt. Dieses Zertifikat vermittelt allen Interessierten eine grundlegende Ausbildung und setzt einen einheitlichen Qualitätsmaßstab. Damit wird auch den am Säuglings- und Kleinkinderschwimmen interessierten Eltern geholfen, für sich und ihr Kind ein qualifiziertes Kursangebot zu finden.
Aus dem Erwerb des Zertifikats leitet sich die Berechtigung zur qualifizierten Kursleitung von Kursangeboten im Säuglings- und Kleinkinderschwimmen nach dem Qualitätsstandard des Deutschen Schwimm-Verbandes ab.
Eine Anerkennung der Kursangebote durch die Krankenkassen kann sich daraus ableiten, muss in jedem Fall aber individuell ausgehandelt werden (in der Regel verlangen die Krankenkassen zusätzlich eine passende Grundausbildung, z.B. Physiotherapie, Sportwissenschaft, etc.).
Das DSV-Zertifikat "Kursleitung Säuglings- und Kleinkinderschwimmen" ist Bestandteil der Rahmenrichtlinien zur Ausbildung von Trainer:innen im DSV.
Folgende Nachweise sind zur Ausstellung des Zertifikats digital einzureichen:
-
Teilnahmenachweise der Zertifikatsausbildung
-
Nachweis von 10 Hospitationsstunden bei erfahrenen Kursleitungen (gem. Vorlage)
-
2x Beobachtungsdokumentationen (gem. Vorlage)
-
1x schriftliche Stundenplanung (gem. Vorlage)
-
Nachweis einer Erste-Hilfe-Ausbildung am Kind/Säugling/für Betreuungseinrichtungen (mind. 8 LE, nicht älter als 2 Jahre)
-
Nachweis der Rettungsfähigkeit (mind. gem. DRSA Bronze, nicht älter als 2 Jahre)
-
Verhaltenskodex zum Schutz vor Gewalt (Download)
Die Hospitationen sind von den Lehrgangsteilnehmenden selbst zu organisieren und umfassen 10 Lerneinheiten.
Dafür suchen sich die Lehrgangsteilnehmenden bereits bestehende Angebote im Säuglings- und Kleinkinderschwimmen in der näheren Umgebung ihres Wohnortes und erkundigen sich dort nach Hospitationsmöglichkeiten.
Von den 10 LE der Hospitation sollten 6-7 LE im Bereich des Beobachtens bzw. der Kursleitungsassistenz erfolgen und die übrigen 3-4 LE sollten eigene Lehrversuche unter Beobachtung der erfahrenen Kursleitung umfassen. Auch sollte die Praxisphase bei mindestens drei verschiedenen Kursleitungen erfolgen, um mehrere unterschiedliche Lehrweisen kennen zu lernen.
Es wird empfohlen, die ersten Hospitationsstunden schon vor Beginn des ersten Ausbildungswochenendes durchzuführen, die übrigen Hospitationsstunden werden bestenfalls zwischen den 2 Lehrgangswochenenden absolviert. Es ist auch möglich die Hospitationsstunden nach Abschluss der Ausbildung durchzuführen, dann fehlt jedoch die Übungsmöglichkeit für die eigene Lehrprobe, die am zweiten Präsenzwochenende stattfindet.
Das Zertifikat wird erst nach dem vollständigen Nachweis der Hospitationsstunden inklusive entsprechender Beobachtungsdokumentationen ausgestellt.
Das Zertifikat ist nach Beendigung der Ausbildung für 4 Jahre gültig. In dieser Zeit ist eine themenspezifische Fortbildung mit mindestens 15 LE zu besuchen. Entsprechende Fortbildungen werden regelmäßig von der dsv-jugend angeboten. Als Fortbildung gilt auch die Teilnahme an der regelmäßig stattfindenden SKS-Fachtagung.
Themenspezifische Fortbildungen von Landesschwimmverbänden/-bezirken sowie Landessportbünden/-jugenden können ebenfalls anerkannt werden. Bei Fortbildungen externer Anbieter sollte eine Anerkennung im Vorfeld mit den Mitarbeitenden des Jugendsekretariats abgeklärt werden. Dazu ist die Ausschreibung der Fortbildung einzureichen.
Themengleiche Ausbildungen, Fortbildungen aus dem Bereich Leistungssport oder Rehasport/Aquafitness etc., Kurse für Erste-Hilfe und Auffrischung der Rettungsfähigkeit werden nicht als Fortbildungen anerkannt. Letztere beiden müssen zusätzlich zur Fortbildung nachgewiesen werden.
Um eine Zertifikatsverlängerung zu beantragen, senden Sie bitte im letzten Quartal der Gültigkeitsdauer folgende Nachweise digital an das Jugendsekretariat:
- Fortbildungsnachweis(e) über 15 LE
- Nachweis der Rettungsfähigkeit (mind. gem. DRSA Bronze, nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der Erste-Hilfe-Ausbildung (mind. 8 LE, nicht älter als 2 Jahre)
- Verhaltenskodex zum Schutz vor Gewalt (Download)
Der Deutsche Schwimm-Verband e.V. (DSV) kooperiert seit mehreren Jahren auf dem Gebiet des Säuglings- und Kleinkinderschwimmens mit der universitären Weiterbildung der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS). Die Richtlinien für die Aus- und Fortbildungsveranstaltungen beider Bildungsträger zum Säuglings-, Kleinkinder- und Kinderschwimmen wurden parallel entwickelt und umfassen vergleichbare Inhalte, die in den Veranstaltungen thematisiert werden.
Mit den Teilnahmenachweisen aller drei Fortbildungsveranstaltungen (Säuglingsschwimmen, Kleinkinderschwimmen und Kinderschwimmen; nur Präsenzveranstaltungen) der DSHS ist eine direkte Zulassung zur dsv-jugend Zertifikatsprüfung (theoretische Prüfung und praktische Lehrprobe inklusive schriftlicher Ausarbeitung der Stundenplanung) möglich.
Zusätzlich sind 10 Hospitationsstunden bei mindestens drei verschiedenen Kursleitungen nachzuweisen und entsprechende Beobachtungsdokumentationen zu erstellen. Vorlagen für die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie auf Anfrage im Jugendsekretariat. Die Prüfung erfolgt im Rahmen der regulären Zertifikatslehrgänge.
Folgende Unterlagen sind zur Zertifikatsausstellung einzureichen:
- Teilnahmenachweise der DSHS-Weiterbildungsveranstaltungen
- Nachweis von 10 Hospitationsstunden bei erfahrenen Kursleitungen (gem. Vorlage)
- 2x Beobachtungsdokumentationen (gem. Vorlage)
- 1x schriftliche Stundenplanung (gem. Vorlage)
- Nachweis einer Erste-Hilfe-Ausbildung am Kind/Säugling/für Betreuungseinrichtungen (mind. 8 LE, nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der Rettungsfähigkeit (mind. gem. DRSA Bronze, nicht älter als 2 Jahre)
- Verhaltenskodex zum Schutz vor Gewalt (Download)
Das Netzwerk zertifizierter DSV-Kursleitungen Säuglings- und Kleinkinderschwimmen umfasst bereits über 400 Ansprechpartner:innen und Kontaktpersonen in Deutschland. Das Netzwerk dient dem Erfahrungsaustausch, der Kontaktpflege und der Fortbildung.
Die Qualitätssicherung wird durch regelmäßige Fortbildungsangebote der dsv-jugend, wie z.B. der Fachtagung SKS und SL gewährleistet.