Zertifikat Schwimmen Lernen
DSV-Zertifikat Kursleiter*in
Die Zertifikatsausbildung „Schwimmen lernen“ vereint ein umfangreiches Hintergrundwissen mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und bietet den Teilnehmenden eine praxisbezogene Ausbildung an.
Sie richtet sich an Mitarbeitende von Schwimmvereinen, Leitungen und Mitarbeitende von Schwimmschulen, Kursleitungen in anderen Bildungsinstitutionen, Mitarbeitende von Bäderbetrieben und Erziehungs- und Lehrkräfte.
Die Ausbildung zur Kursleitung umfasst 60 Lerneinheiten, die im Blended learning-Format absolviert wird. D.h. die einzelnen Module werden an zwei Wochenenden, sowie mit Videokonferenzen und Selbststudium in einem Online-Schulungsraum absolviert.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre*
- Erste-Hilfe-Kenntnisse (mind. 8 LE – der Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein)*
- Rettungsfähigkeit (mind. gem. DRSA Bronze – der Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein)*
- Unterzeichnung Verhaltenskodex der dsv-jugend zum Schutz vor Gewalt*
- Zahlung der Teilnahmegebühr
* muss zum Abschluss des Lehrgangs erfüllt sein
Hinweis: Diese Ausbildung ist keine Trainerlizenz, sondern eine eigenständige Zertifikatsausbildung. Sie kann zudem gem. den Rahmenrichtlinien des DSV als Vorstufenqualifikation “Trainerassistenz” anerkannt werden.
Teilnahmegebühr: Teilnehmende unter 27 Jahre und Übungsleitungen aus dem DSV angeschlossenen Schwimmvereinen zahlen eine reduzierte Teilnahmegebühr.
Die Zertifikatsausbildung „Schwimmen lernen“ vereint ein umfangreiches Hintergrundwissen mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und bietet den Teilnehmenden eine praxisbezogene Ausbildung an.
Sie richtet sich an Mitarbeitende von Schwimmvereinen, Leitungen und Mitarbeitende von Schwimmschulen, Kursleitungen in anderen Bildungsinstitutionen, Mitarbeitende von Bäderbetrieben und Erziehungs- und Lehrkräfte.
Die Ausbildung zur Kursleitung umfasst 60 Lerneinheiten, die im Blended learning-Format absolviert wird. D.h. die einzelnen Module werden an zwei Wochenenden, sowie mit Videokonferenzen und Selbststudium in einem Online-Schulungsraum absolviert.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre*
- Erste-Hilfe-Kenntnisse (mind. 8 LE – der Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein)*
- Rettungsfähigkeit (mind. gem. DRSA Bronze – der Nachweis darf nicht älter als 2 Jahre sein)*
- Unterzeichnung Verhaltenskodex der dsv-jugend zum Schutz vor Gewalt*
- Zahlung der Teilnahmegebühr
* muss zum Abschluss des Lehrgangs erfüllt sein
Hinweis: Diese Ausbildung ist keine Trainerlizenz, sondern eine eigenständige Zertifikatsausbildung. Sie kann zudem gem. den Rahmenrichtlinien des DSV als Vorstufenqualifikation “Trainerassistenz” anerkannt werden.
Teilnahmegebühr: Teilnehmende unter 27 Jahre und Übungsleitungen aus dem DSV angeschlossenen Schwimmvereinen zahlen eine reduzierte Teilnahmegebühr.
SL-Zertifikat
Fragen & Antworten
Aus dem Erwerb des Zertifikats leitet sich die Berechtigung zur qualifizierten Kursleitung nach dem Qualitätsstandard des Deutschen Schwimm-Verbandes ab.
Das DSV-Zertifikat "Kursleitung Schwimmen lernen" ist Bestandteil der Rahmenrichtlinien zur Ausbildung von Trainer:innen im DSV . Es besteht in einigen Landesverbänden die Möglichkeit die Zertifikatsausbildung als Trainer:innen-Assistenz und somit als Einstieg in die Trainer:innen C-Lizenz anerkannt zu bekommen.
Mit dem Zertifikat ist nicht automatisch die Prüfberechtigung für das Seepferdchen und die Schwimmabzeichen des Deutschen Schwimmpasses verbunden. Diese ist in der Deutschen Prüfungsordnung (DPO) gesondert geregelt.
Sind alle Leistungsanforderungen erfüllt, wird das Zertifikat vom Jugendsekretariat der dsv-jugend digital zugesandt.
Das Zertifikat ist nach Beendigung der Ausbildung für 4 Jahre gültig. In dieser Zeit ist zur Verlängerung eine fachspezifische Fortbildung mit mindestens 15 LE zu besuchen. Entsprechende Fortbildungen werden regelmäßig von der dsv-jugend angeboten. Als Fortbildung gilt auch die Teilnahme an der regelmäßig stattfindenden SL & SKS-Fachtagung.
Themenspezifische Fortbildungen von Landesschwimmverbänden/-bezirken sowie Landessportbünden/-jugenden können ebenfalls anerkannt werden. Bei Fortbildungen externer Anbieter sollte eine Anerkennung im Vorfeld mit den Mitarbeitenden des Jugendsekretariats abgeklärt werden. Dazu ist die Ausschreibung der Fortbildung einzureichen.
Themengleiche Ausbildungen, Fortbildungen aus dem Bereich Leistungssport oder Rehasport/Aquafitness etc., Kurse für Erste-Hilfe und Auffrischung der Rettungsfähigkeit werden nicht als Fortbildungen anerkannt. Letztere beiden müssen zusätzlich zur Fortbildung nachgewiesen werden.
Um eine Zertifikatsverlängerung zu beantragen, senden Sie bitte im letzten Quartal der Gültigkeitsdauer folgende Nachweise digital an das Jugendsekretariat:
- Fortbildungsnachweis(e) über 15 LE
- Nachweis der Rettungsfähigkeit (mind. gem. DRSA Bronze, nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der Erste-Hilfe-Ausbildung (mind. 8 LE, nicht älter als 2 Jahre)
- Verhaltenskodex zum Schutz vor Gewalt (Download)