Forderungskatalog
der Jugendorganisationen der deutschen wassersporttreibenden Spitzensportverbände zur Förderung der Schwimmfähigkeit und von Schwimmbädern
Schwimmen ist ein unverzichtbares Kulturgut und fördert nicht nur die Gesundheit, sondern auch das soziale Miteinander und dient der Freizeitgestaltung, insbesondere für Familien. Schwimmbäder sind zentrale Einrichtungen für Sport und Prävention. In Zeiten zunehmender Gesundheitsprobleme wie Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen bietet Schwimmen als Ganzkörpersport eine effektive Möglichkeit, der negativen Entwicklung entgegenzuwirken.
Es ist zudem unerlässlich für die Ausbildung in zahlreichen Wassersportarten wie Kanusport, Rudern, Segeln, Stand-up-Paddling, Kiten und Surfen sowie den Unterwassersportarten. Ohne Schwimmfähigkeit ist eine Ausbildung in diesen Disziplinen nicht möglich, wodurch schlussendlich auch keine potenziellen Spitzensportler:innen für olympische und nicht-olympische Wassersportarten heranwachsen können.
Die Bedeutung des Schwimmens wird jedoch durch den erheblichen Sanierungsstau und die Schließung von Bädern bedroht. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Bäder geschlossen und es besteht zudem ein Sanierungsrückstand von ca. 12 Milliarden Euro im Sport¹. Die Pandemie hat darüber hinaus zu einem massiven Ausbildungsstau in der Schwimmausbildung geführt, mit Wartezeiten von bis zu drei Jahren.
Schwimmen darf kein Luxusgut werden! Es ist kostengünstiger, Schwimmen frühzeitig zu lehren, anstatt später Rettungsaktionen oder gesundheitliche Folgen mangelnder Schwimmfähigkeit zu bewältigen. Daher ist es entscheidend, Schwimmbäder als Sport- und Lehrschwimmbäder zu erhalten und auszubauen, um den Zugang für alle zu gewährleisten.
Als Ehrenamtliche leisten wir bereits viel, doch für eine nachhaltige Schwimmausbildung benötigen wir Unterstützung durch die Bereitstellung von Wasserflächen sowie durch die Schulen. Um diese Herausforderungen zu meistern, sind nun konkrete Maßnahmen erforderlich.
Wir fordern:
- Der Bund und die Länder sollen ein unbürokratisches Investitionsprogramm für den Neubau, sowie die (Energie-)Sanierung von Schwimmbädern² auflegen. Vereine und Verbände vor Ort müssen in die Planungen der einzelnen Bäder frühzeitig mit einbezogen werden.
- Der Zugang zu Schwimmbädern für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre soll kostenfrei oder zumindest stark vergünstigt sein.
- Die Steuerprivilegien für Schwimmbäder (z.B. § 4 Nr. 22 UStG) und insbesondere die Regelungen zum steuerlichen Querverbund (§ 4 Nr.6 KStG) sollen erhalten bleiben und ausgeweitet werden.
- Der Betrieb von Schwimmbädern soll als kommunale Pflichtaufgabe gesetzlich verankert werden.
- Ein Förderprogramm – welches dem Digitalpakt ähnelt – durch das der Bund direkt den Schwimmunterricht an Schulen flächendeckend unbürokratisch finanziell fördern kann.
- Die Einrichtung bundesweiter Beratungsstellen für die am Schulschwimmen beteiligten Stakeholder mit dem Ziel der Aufbereitung von Best-Practice-Beispielen und Erarbeitung von allgemeingültigen Lösungsansätzen zur Kooperation zwischen den einzelnen Stakeholdern, dem Transport zwischen Schule und Bad, dem Belegungsmanagement, der Verbesserung von Ausbildungsangeboten für Schwimm-Lehrkräfte sowie zu weiteren im Themengebiet Schulschwimmen relevanten Fragestellungen.
- Stärkerer Fokus auf die Erfüllung des Lehrplans Schwimmen der einzelnen Bundesländer („Sicher Schwimmen können“ ist in allen 16 Lehrplänen der Länder als Ziel enthalten).
- Die Einführung einer Prämie für Schwimmbäder für jeden erfolgreich abgeschlossenen qualifizierten Schwimmkurs durch Vereine oder Schwimmschulen, mit dem Ziel, Anreize zu schaffen, um mehr Zeiten für Schwimmausbildung in bestehenden und neuen Schwimmbädern zur Verfügung zu stellen.
- Die Aufnahme von Kennzahlen zur Schwimmfähigkeit ins Konzept zum Bewegungsmonitoring durch das RKI.
- Der freie Zugang zu Gewässern für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, sowie Vereinen zur Ausübung von Wassersport soll verbessert werden. Rettungsringe, Notrufsäulen und weitere Sicherheitsvorkehrungen sollen an öffentlichen Wasserflächen Standard sein.
Schlussplädoyer:
Jedes Kind hat das Recht auf Bewegung und Gesundheit. Dazu gehört auch das Schwimmen! Schwimmen darf kein Luxusgut werden. Wir als Jugendorganisationen der Wassersportverbände vertreten rund 500.000 junge Menschen³ und fordern ein klares Bekenntnis für den Wassersport und die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen. Ohne den Nachwuchs in den Wassersportarten wird auch der Umweltschutz unserer Flüsse, Seen und Meere leiden.
Lassen Sie uns dieses Kulturgut gemeinsam schützen und die Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen wieder steigern.
Quellenangaben:
1 Quelle: KfW-Kommunalpanel (Raffer/Scheller 2024)
2 Die Forderungen zu Schwimmbädern beziehen sich in diesem Kontext ausschließlich auf Bäder, welche Schulen und Vereinen für Schwimmkurse sowie sonstige Aktionen zur Steigerung der allgemeinen Schwimmfähigkeit in nicht nur geringfügigem Ausmaß zur Verfügung stehen. Die bauliche Art des Bades findet dabei keine Berücksichtigung. Möglich sind unter anderem Hallenbäder, Freibäder, Kombibäder etc.
3 Quelle: Bestandserhebung des DOSB 2024 (online abrufbar unter: https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Medien_Service/BE/DOSB-Bestandserhebung_2024.pdf); Junge Menschen sind Menschen unter 27 Jahren gem. § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII